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Unterhalt kürzen?
#7
(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Zeitweise kamen da Briefe JA das ich mir einen Job suchen sollte und 30 Bewerbungen sollte ich nachweisen. Ich dachte was soll das nun ... die Arge wollte damals nur 5. 
Aber einmal den Rentenbescheid abgegeben und Ruhe..
Damit haben sie für die Zukunft nachgewiesen, dass du deiner Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen bist und werden den Unterhaltsvorschuss irgendwann von dir rücksichtslos zurück fordern. Das ist der wirkliche Teufelskreis.

(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Oder auch fakt ist von 735 Euro kann man nicht leben geschweige den Kindesumgang sicher stellen. 
Gibt es da Möglichkeiten Gelder zu generieren ohne Hartz4 und Aufstocken? 
Dann kannst du dir ja zur Rente noch unschädlich was dazuverdienen.

Oder, wie @camper schrieb, über SGBIIX die Umgangskosten beantragen.
Nur Unterhalt absetzen geht bei SGBIIX nicht.

(13-12-2014, 14:58)michxo schrieb: Ich habe hier schon einiges über Aufstocken usw. gelesen was aber auch heißt das man einen Titel am Bein hat. 
Ja - aber den Titel kann man (in der Situation) auch für ein Jahr oder ein halbes machen. Dann bleibt das Risiko überschaubar.
Der große Vorteil von Aufstocken in der Region des Unterhaltsvorschusses ist, dass du danach einfach schuldenfrei bist und bleibst.
Das könntest du auch mit einem Nettoeinkommen von deutlcih weniger, z.b. 800€ genauso wie mit 1600€

Dann sehen die beiden Rechnungen ungefähr so aus:

Bedarf
450,50* Warmmiete (setze deinen angemessenen Betrag ein)
399 Regelsatz für dich
z.B. 130,50* anteiliger Regelsatz Kinder (*Aufenthaltstage mal entsprechender Kindertagesregelsatz)
0,00* Fako Umgang
---------
980 Gesamtbedarf
[Differenz zu EU-Rente könnte bei Sozialamt als Umgangskosten geltend gemacht werden]

Einkommensanrechnung 1
1020 brutto
805 netto
- 180 KU Kind 1
- 180 KU Kind 2
- 133 KU Kind 3
- 282 Freibetrag Erwerbtätigkeit
---------
30 anrechenbares Einkommen = 950 Euro Aufstockung vom Amt
[Wenn du keinen KU zahlst bekommst du = 523 Euro Aufstockung vom Amt]

Einkommensanrechnung 2
2400 brutto
1610 netto
- 180 KU Kind 1
- 180 KU Kind 2
- 133 KU Kind 3
- 330Freibetrag Erwerbtätigkeit
---------
787 anrechenbares Einkommen = 193 Euro Aufstockung vom Amt

Das Träumen von einem Selbstbehalt ist komplett sinnlos. Du holst dir jetzt die Differenz von 735 zu den 980 als Umgangskosten vom Sozialamt und bleibst EU-Rentner. Oder: Bei Kindesunterhalt in Höhe des UVG kommst du bei einem Netto von ungefähr 1850€ aus der Aufstockerzone - bei vollem Mindestunterhalt erst bei 2100 netto. Alles dazwischen von 800 bis 2100 arbeitest du nur für das Amt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Unterhalt kürzen? - von michxo - 13-12-2014, 03:51
RE: Unterhalt kürzen? - von Camper1955 - 13-12-2014, 06:04
RE: Unterhalt kürzen? - von michxo - 13-12-2014, 14:09
RE: Unterhalt kürzen? - von Camper1955 - 13-12-2014, 14:37
RE: Unterhalt kürzen? - von michxo - 13-12-2014, 14:58
RE: Unterhalt kürzen? - von sorglos - 13-12-2014, 20:25
RE: Unterhalt kürzen? - von Camper1955 - 13-12-2014, 17:12

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