Moin Paps.
Willkommen hier.
Ist die 50/50-Betreuung, sind Doppelresidenz und Wechselmodell als Elternvereinbarung schriftlich fixiert?
Soweit mir bekannt fallen solche Regelungen in gesetzliche Lücken zur Meldepflicht, die mW nur einen Wohnsitz vorsehen.
Diese einseitigen Ummeldeaktivitäten der Mutter deuten doch sehr stark auf eine Aufkündigung der paritätischen Betreuung hin. Ohne Absprache der Eltern ein klarer sorgerechtlicher Verstoß zu wesentlichen Entscheidungen.
Ich denke, daß man hier bei der Meldebehörde nicht recht weiterkommen wird.
Vielmehr wird das auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Bestimmung des kindlichen Aufenthalts hinaus laufen.
Wie alt ist das Kind?
Je jünger, umso mehr wird der Mütterbonus greifen.
Ohne ihre Zustimmung wird es weder beim Wechselmodell bleiben, noch sehe ich einen überwiegenden Aufenthalt bei Dir als Vater für wahrscheinlich.
Unter diesen Bedingungen kann ich Dir nur raten, KEINEN aussichtlosen Streit mit der Mutter und zu Lasten des Kindes zu führen, sondern eine gute Elternvereinbarung zum Umgangsrecht (in üblichem 65/35-Umfang) zu fixieren und umzusetzen.
S.
Willkommen hier.
Ist die 50/50-Betreuung, sind Doppelresidenz und Wechselmodell als Elternvereinbarung schriftlich fixiert?
Soweit mir bekannt fallen solche Regelungen in gesetzliche Lücken zur Meldepflicht, die mW nur einen Wohnsitz vorsehen.
Diese einseitigen Ummeldeaktivitäten der Mutter deuten doch sehr stark auf eine Aufkündigung der paritätischen Betreuung hin. Ohne Absprache der Eltern ein klarer sorgerechtlicher Verstoß zu wesentlichen Entscheidungen.
Ich denke, daß man hier bei der Meldebehörde nicht recht weiterkommen wird.
Vielmehr wird das auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Bestimmung des kindlichen Aufenthalts hinaus laufen.
Wie alt ist das Kind?
Je jünger, umso mehr wird der Mütterbonus greifen.
Ohne ihre Zustimmung wird es weder beim Wechselmodell bleiben, noch sehe ich einen überwiegenden Aufenthalt bei Dir als Vater für wahrscheinlich.
Unter diesen Bedingungen kann ich Dir nur raten, KEINEN aussichtlosen Streit mit der Mutter und zu Lasten des Kindes zu führen, sondern eine gute Elternvereinbarung zum Umgangsrecht (in üblichem 65/35-Umfang) zu fixieren und umzusetzen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.