30-12-2014, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2014, 09:33 von Das Nerdliche Orakel.)
@CheGuevara
Da muss schon ziemlich Wildes vorfallen, zum Beispiel dass die Mutter vor Zeugen erzählt, dass sie ihr Kind befummelt, um sich aufzugeilen, und dass das Kind es als Missbrauch erkennt oder körperlich beschädigt wird. Die Behauptung des Vaters reicht sicher nicht.
Das Wichtigste bei sexuellem Missbrauch ist, ob der Täter ein Mann ist. Das steht zwar nicht in den Gesetzen, ist aber tatsächlich so.
Da muss schon ziemlich Wildes vorfallen, zum Beispiel dass die Mutter vor Zeugen erzählt, dass sie ihr Kind befummelt, um sich aufzugeilen, und dass das Kind es als Missbrauch erkennt oder körperlich beschädigt wird. Die Behauptung des Vaters reicht sicher nicht.
Das Wichtigste bei sexuellem Missbrauch ist, ob der Täter ein Mann ist. Das steht zwar nicht in den Gesetzen, ist aber tatsächlich so.