08-01-2015, 19:12
Die Auskunft ist richtig, es geht nur übers Gericht. Aber so ein Antrag ist eigentlich Quark. Wenn er keine gemeinsame Sorge will, dann braucht er sie nur nicht auszuüben, Thema erledigt. Es gibt sowieso nur ganz wenige Unterschriften (sogar die Schulanmeldung oder ein Umzug des Kindes geht mit nur einer Unterschrift), die bis zur Volljährigkeit des Kindes von beiden Sorgeberechtigten zu leisten sind und die kann er auch leisten, wenn er auf die Osterinseln auswandert. Er kann dir auch eine Vollmacht ausstellen.
Muss nicht eine Wand einreissen, wenn man das Haus verlassen will. Eine Tür öffnen reicht.
Muss nicht eine Wand einreissen, wenn man das Haus verlassen will. Eine Tür öffnen reicht.