08-01-2015, 19:58
(08-01-2015, 19:44)kay schrieb: Gibt es nicht die Moeglichkeit eine sog. Sorgerechtserklaerung abzugeben? Ihr wart ja nicht verheiratet und mir hatte man damals nach der Geburt meines Sohnes beim Konsulat in Malaga gesagt, man koennte sowas mit einer Sorgerechtserklaerung regeln.
Hallo Kay,
wie schon geschrieben ist es laut JA und RA nur über das Familiengericht möglich. Auch dieses sagt, dass es nur durch einen Gerichtsbeschluss geändert werden kann. KV und ich sind uns ja einig und nach §1671 Absatz 1 Satz 1 BGB ist ja auch alles geklärt. Es geht jetzt wirklich "nur" um die dementsprechende Formulierung. Vielleicht hat ja jemand so einen Antrag selber schon mal gestellt.
Ganz liebe Grüße
Soe