08-01-2015, 20:14
Zitat:Du kannst ganz allein eine Kindertagesstätte aussuchen und das Kind dort ganz allein anmelden, nirgends ist eine Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten nötig. Für praktisch gar nichts: Impfungen, Routineeingriffe, Urlaub, Lebensfühung, Umzug, alle Schulanmeldungen...
Leider ist dies nicht richtig. Sowohl Kindergarten, Schulanmeldung, als auch Kontoeröffnung...für all das wird seine Unterschrift benötigt und bei uns im Kreis wird da auch explizit nachgefragt (eigene Erfahrung, Erfahrung von Freunden/Bekannten). Selbst umziehen dürfte ich nicht ohne weiteres, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dazu kommt noch, dass, sollte er das GSR behalten und mir was passieren, unsere Tochter von ihm erzogen wird. Das hat die nächste Panik bei ihm ausgelöst. Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.
(08-01-2015, 20:08)kay schrieb: Wie p schon schrieb, eigentlich braucht Ihr nicht uebers Gericht gehen. Wenn Ihr es denn unbedingt wollt, schreibt doch einfach mal so einen Antrag selber und damit gehst Du zum Rechtspfleger bei Gericht und bittest um kurze Durchsicht. Falls da was voellig falsch ist, wird er es Dir schon mitteilen. Wenn Ihr Euch einig seit, ist so ein Antrag doch nur Formsache.
Genau um die Formulierung geht es ja. Ich wollte ja nur mal nachfragen, ob es jemanden in diesem Forum gibt, der damit schon Erfahrungen gemacht hat und mir vielleicht den ein oder anderen Tip geben könnte.