08-01-2015, 20:22
(08-01-2015, 20:14)Soe2501 schrieb: Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.
Nein, kannst du nicht. Beziehungsweise kannst du es schon, aber es entaltet keine rechtliche Wirksamkeit. Auch das entscheidet ein Gericht.
Und nun lass es dir doch einfach gesagt sein, dass das Sorgerecht im Alltag keine Rolle spielt. Wenn man sich einig ist, oder einer desinteressiert ist, spielt es auch sonst keine Rolle. Das wirkt eher nach außen ggü. Behörden bei Auskünften oder dergleichen. Willst du denn jedes Mal unterschreiben und verklagt werden, wenn der Vater etwas will oder braucht? Schulbescheinigungen, Zeugnisse etc.
Darüber hinaus, gibt es im Lande tausende von Anwälten, die dir deinen Antrag sicherlich sehr gerne formulieren werden.