08-01-2015, 20:39
(08-01-2015, 20:14)Soe2501 schrieb: Leider ist dies nicht richtig. Sowohl Kindergarten, Schulanmeldung, als auch Kontoeröffnung...für all das wird seine Unterschrift benötigt und bei uns im Kreis wird da auch explizit nachgefragt (eigene Erfahrung, Erfahrung von Freunden/Bekannten). Selbst umziehen dürfte ich nicht ohne weiteres, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dazu kommt noch, dass, sollte er das GSR behalten und mir was passieren, unsere Tochter von ihm erzogen wird. Das hat die nächste Panik bei ihm ausgelöst. Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.
Das ist einfach nicht richtig. Du hast noch nie ein Anmeldeformular gesehen oder? Ich schon, für Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schule. Und jedesmal allein unterschrieben, obwohl die Mutter mitsorgeberechtigt ist. Und nicht nur das: Ein Gerichtsurteil ist in der faq genannt, wo dem Mitsorgeberechtigten ausdrücklich sogar ein Blockaderecht abgesprochen wird.
Wenn du stirbst, wird der Vater auch ohne Sorgerecht die erste Tür sein, die für das Kind offen sein wird. Ein Kind kann man nicht vererben, eine Sorgerechtsverfügung kannst du wohl schreiben und beurkunden, aber rechtlich bindend ist sie nicht. Zunächst gilt §1680 BGB:
"Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen wird."
Ihr treibt Aufwand und wollt Gerichtsgebühren zahlen für etwas, das fast eine Nullität ist. Viel wichtiger ist, den Vater so weit zu begeistern, dass er sich nicht von gelebter Vaterschaft abwendet. Dabei geht es nicht um dich oder ihn, sondern um das Kind! Die Aktionen jetzt lassen dazu nichts Gutes erwarten. Die Trennung spielt dafür auch keine Rolle, das Paar ist weg aber Eltern seid ihr ein Leben lang.
Einen Antrag ans Gericht schreiben ist übrigens auch trivial, steht in der faq: Man geht einfach mal hin, ins Gericht. Dort gibts eine Rechtsantragsstelle und dort lässt man seinen Willen in die fürs Gericht passende Form schreiben. Das ist in diesem Fall eine Zeile. Mein Beileid an das Kind, das hat es nicht verdient.