Moin Soe,
so ein Antrag ist keine große Sache. Leider.
Gem. 1671 ist der allerdings von dem Elternteil zu stellen, dem die Sorge allein übertragen werden soll.
"Antrag
in der Familiensache
wegen Elterlicher Sorge.
Antragsteller:
(Kindesmutter)
Beteiligte:
(Kindesvater)
und
(Kind, Geb.Datum)
Ich beantrage:
Die Elterliche Sorge für das gem. Kind xyz mir allein zu übertragen.
Begründung:
Wir Eltern waren und sind nicht miteinander verheiratet.
Am xyz beurkundeten wir im Jugendamt xyz die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind xyz.
(Kopie der Urkunde als Anlage)
Wir Eltern haben uns nun darauf geeinigt, dass mir die elterliche Sorge allein übertragen werden soll.
Eine ensprechende Erklärung des Kindesvaters liegt dem Antrag bei.
(Unterschrift Kindesmutter)
Anlagen
"
So könnte das mE aussehen.
-
Gut finde ich die Entscheidung ganz und gar nicht, da hier über das Kind und seine Grundrechte hinweg gegangen wird. ME sollte sowas nur aus schwerwiegenden Gründen in Betracht kommen und auch gesetzlich erschwert werden.
Kann gut sein, daß das Kind später beiden Eltern schwere Vorwürfe machen wird. Der Mutter, weil sie nichts dagegen gestellt hat, sogar selbst beantragte hat, dem Vater, weil er das so gewünscht hat, das Kind ohne Not 'abgegeben' hat, beiden, weil sie ihrer elterlichen Verantwortung nicht entsprochen und aus egoistischen Motiven heraus gegen die Interessen des Kindes gehandelt haben.
Das Kind könnte sich von BEIDEN im Stich gelassen fühlen, sich gegen beide Eltern stellen....
und sich vaterlos und im wahrsten Sinne mutterseelenallein und verraten fühlen.
S.
so ein Antrag ist keine große Sache. Leider.
Gem. 1671 ist der allerdings von dem Elternteil zu stellen, dem die Sorge allein übertragen werden soll.
"Antrag
in der Familiensache
wegen Elterlicher Sorge.
Antragsteller:
(Kindesmutter)
Beteiligte:
(Kindesvater)
und
(Kind, Geb.Datum)
Ich beantrage:
Die Elterliche Sorge für das gem. Kind xyz mir allein zu übertragen.
Begründung:
Wir Eltern waren und sind nicht miteinander verheiratet.
Am xyz beurkundeten wir im Jugendamt xyz die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind xyz.
(Kopie der Urkunde als Anlage)
Wir Eltern haben uns nun darauf geeinigt, dass mir die elterliche Sorge allein übertragen werden soll.
Eine ensprechende Erklärung des Kindesvaters liegt dem Antrag bei.
(Unterschrift Kindesmutter)
Anlagen
"
So könnte das mE aussehen.
-
Gut finde ich die Entscheidung ganz und gar nicht, da hier über das Kind und seine Grundrechte hinweg gegangen wird. ME sollte sowas nur aus schwerwiegenden Gründen in Betracht kommen und auch gesetzlich erschwert werden.
Kann gut sein, daß das Kind später beiden Eltern schwere Vorwürfe machen wird. Der Mutter, weil sie nichts dagegen gestellt hat, sogar selbst beantragte hat, dem Vater, weil er das so gewünscht hat, das Kind ohne Not 'abgegeben' hat, beiden, weil sie ihrer elterlichen Verantwortung nicht entsprochen und aus egoistischen Motiven heraus gegen die Interessen des Kindes gehandelt haben.
Das Kind könnte sich von BEIDEN im Stich gelassen fühlen, sich gegen beide Eltern stellen....
und sich vaterlos und im wahrsten Sinne mutterseelenallein und verraten fühlen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.