09-01-2015, 02:23
Die Sorgeerklärung ist bereits vorgeburtlich möglich. War ja bei mir der Fall.
Interessant wäre, was im Zeitraum der angeblichen Antragstellung und dem angeblich Wunsch des erst noch zum Vater werdenden Mannes zwischen den Beiden potentiellen Eltern vorgefallen ist. Der Text liest sich ja wie totaler Sinneswandel von jetzt auf gleich.
Das kann letztendlich aber egal sein. Da keine gemeinsame Sorge vorliegt, kann sie eh schalten und walten wie sie will.
Interessant wäre, was im Zeitraum der angeblichen Antragstellung und dem angeblich Wunsch des erst noch zum Vater werdenden Mannes zwischen den Beiden potentiellen Eltern vorgefallen ist. Der Text liest sich ja wie totaler Sinneswandel von jetzt auf gleich.
Das kann letztendlich aber egal sein. Da keine gemeinsame Sorge vorliegt, kann sie eh schalten und walten wie sie will.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.