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Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes?
#3
(15-01-2015, 17:16)Gekko schrieb: Hi
Ja das ist richtig so. Es wird, wenn dynamisch tituliert ist, ab dem Monat in welchem das 12 Jahre alt wird, der UH der nächsten Altersstufe geschuldet.

Gruss
Gekko


Vielen Dank.
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RE: Mehr Unterhalt rückwirkend bis vor Geburtstag des Kindes? - von resistance01 - 15-01-2015, 18:21

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