18-01-2015, 11:13
Mit 17jähriger Psychofrau ein Kind gemacht und geheiratet... du warst schon öfters sehr schlecht beraten, nicht erst jetzt. Ausserdem warst du bis heute offenbar immer noch in der Traumwelt, es ginge vor Gericht ums Kindeswohl oder es würde irgendeine Art Recht gesprochen. Die haben dich aber als viel älteren Typen gesehen, der jetzt mit einem Anwalt aufmarschiert und dem armen Kind sein Kind nehmen will, weil es nicht nach seiner Pfeife tanzt. Grosse Altersunterschiede können unvorhergesehen zum grossen Nachteil werden.
Wie ist der Stand? Ergeht jetzt ein Beschluss? Oder läuft das Verfahren nach der Anhörung noch weiter, was wurde als nächster Schritt angekündigt? Wenn letzteres, zieh deinen Antrag zurück, der ist nicht mehr gewinnbar. Wenn so etwas begonnen wird, hättest du höchstens den jetzigen Aufenthalt des Kindes bei dir beantragen dürfen, aber nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch das hätte mit guten Begründungen unterlegt sein müssen. Begründungen, die vor Gericht nicht so hingedreht werden können als würdest du die Mutter als verrückt hinstellen.
Jetzt kann die Stossrichtung nur noch Umgang sein. Da ist Geschwindigkeit und Konsequenz wichtig.
Wie ist der Stand? Ergeht jetzt ein Beschluss? Oder läuft das Verfahren nach der Anhörung noch weiter, was wurde als nächster Schritt angekündigt? Wenn letzteres, zieh deinen Antrag zurück, der ist nicht mehr gewinnbar. Wenn so etwas begonnen wird, hättest du höchstens den jetzigen Aufenthalt des Kindes bei dir beantragen dürfen, aber nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch das hätte mit guten Begründungen unterlegt sein müssen. Begründungen, die vor Gericht nicht so hingedreht werden können als würdest du die Mutter als verrückt hinstellen.
Jetzt kann die Stossrichtung nur noch Umgang sein. Da ist Geschwindigkeit und Konsequenz wichtig.