Moin Anzulo,
willkommen hier.
Deine Sorgen treffen auf Vorstellungen von Ämtern und Justiz, die kleine Kinder fest bei der Mutter sehen. Die Schwelle ist extrem hoch, um einer Mutter die Kinder wegzunehmen.
Eltern können krank sein, was noch nicht zwingend eine Kindesgefährdung in einem Maße bedeuten muss, die eine Wegnahme rechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf alleiniges ABR nicht besonders zielführend zu sein.
Um nicht das ABR uU sogar die gesamte elterliche Sorge zu verlieren, könnte es angebracht sein,
- den Antrag auf ABR zurückzuziehen,
- dem überwiegenden Aufenthalt des Kindes bei der Mutter zuzustimmen und
- unverzüglich ein sehr gutes Umgangsrecht zu vereinbaren und gerichtlich billigen zu lassen.
Du fährst insgesamt besser, wenn Du zudem der Mutter Deine volle Unterstützung versicherst.
Du hast Dich schon mit Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen beschäftigt, weißt wie sowas aussehen kann?
S.
willkommen hier.
Deine Sorgen treffen auf Vorstellungen von Ämtern und Justiz, die kleine Kinder fest bei der Mutter sehen. Die Schwelle ist extrem hoch, um einer Mutter die Kinder wegzunehmen.
Eltern können krank sein, was noch nicht zwingend eine Kindesgefährdung in einem Maße bedeuten muss, die eine Wegnahme rechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf alleiniges ABR nicht besonders zielführend zu sein.
Um nicht das ABR uU sogar die gesamte elterliche Sorge zu verlieren, könnte es angebracht sein,
- den Antrag auf ABR zurückzuziehen,
- dem überwiegenden Aufenthalt des Kindes bei der Mutter zuzustimmen und
- unverzüglich ein sehr gutes Umgangsrecht zu vereinbaren und gerichtlich billigen zu lassen.
Du fährst insgesamt besser, wenn Du zudem der Mutter Deine volle Unterstützung versicherst.
Du hast Dich schon mit Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen beschäftigt, weißt wie sowas aussehen kann?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.