18-01-2015, 15:06
Hi anzulo
Von Rückzieher machen war nur in Bezug auf das ABR die Rede. Klar, dass du das Sorgerecht beantragst, aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würdest du nur bekommen, wenn -wie Kay schon gesagt hat- von psychiatrischer Seite etwas handfestes vorleigen würde. Hin und wieder mal ein Aufenthalt in der Klinik, und all die anderen Geschichten, die du ja nur in deinem Kopf hast, zählen da nicht viel.
Von Rückzieher machen war nur in Bezug auf das ABR die Rede. Klar, dass du das Sorgerecht beantragst, aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würdest du nur bekommen, wenn -wie Kay schon gesagt hat- von psychiatrischer Seite etwas handfestes vorleigen würde. Hin und wieder mal ein Aufenthalt in der Klinik, und all die anderen Geschichten, die du ja nur in deinem Kopf hast, zählen da nicht viel.