18-01-2015, 16:45
Hallo Anzulo,
Die KM kann übrigens folgenlos jede Begutachtung ablehnen, zudem müsste das Gericht z.B. den behandelnden Psychologen finden und von seiner Schweigepflicht entbinden (KM wird es kaum tun).
Eine erfolgreiche Verbesserung des Zustandes einer BL-Mutter funktioniert ausschließlich mit deren Einverständnis auf freiwilliger Basis. Bei BL allerdings störungsbedingt eher unwahrscheinlich ...
Hat die KM Medikamente genommen ?
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Dir gefordertes Gutachten die Erziehungsunfähigkeit der KM ergäbe, ist sehr gering.
Von der Dauer und den Kosten (in 4-stelliger Höhe, die Du zu tragen hättest) ganz abgesehen.
Auch in meinem Fall sah das Gericht davon ab, sich näher mit der psychischen Vorgeschichte incl. Drogenvergangenheit der KM zu beschäftigen.
Es ging immer nur um die so genannte Kooperationsfähigkeit der Eltern, aber niemals um eine mögliche Gefahrenabwendung gegenüber dem Kind.
Falsche Missbrauchsbeschuldigungen sind per se schon ein deutlicher Hinweis auf eine Erziehungsunfähigkeit gepaart mit großen Gefahren für eine zukünftige gesunde Entwicklung des Kindes.
Das wollten aber weder die Gerichte noch die Helferindustrie zur Kenntnis nehmen.
Wie ist der aktuelle Stand bei Dir ?
Wie weit ist die KM weg gezogen, welche Umgangsregelung auf welcher Basis existiert, wann war der letzte Kontakt zum Kind ?
Gibt es am Wohnort der KM für das Kind vorteilhafte soziale Kontakte ?
(18-01-2015, 15:08)Anzulo schrieb: Ich habe Nachweise über Ihre psychichen Erkrankungen.Das ist ein Hauptproblem, dass diese Nachweise oder/und Zeugenaussagen ein Familiengericht in der Regel nicht interessieren. Da wird eben nicht wie in einem Strafverfahrem sorgfältig ermittelt, wenn es der Richter (wie fast immer) nicht als notwendig erachtet.
Die KM kann übrigens folgenlos jede Begutachtung ablehnen, zudem müsste das Gericht z.B. den behandelnden Psychologen finden und von seiner Schweigepflicht entbinden (KM wird es kaum tun).
Eine erfolgreiche Verbesserung des Zustandes einer BL-Mutter funktioniert ausschließlich mit deren Einverständnis auf freiwilliger Basis. Bei BL allerdings störungsbedingt eher unwahrscheinlich ...
Hat die KM Medikamente genommen ?
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Dir gefordertes Gutachten die Erziehungsunfähigkeit der KM ergäbe, ist sehr gering.
Von der Dauer und den Kosten (in 4-stelliger Höhe, die Du zu tragen hättest) ganz abgesehen.
Auch in meinem Fall sah das Gericht davon ab, sich näher mit der psychischen Vorgeschichte incl. Drogenvergangenheit der KM zu beschäftigen.
Es ging immer nur um die so genannte Kooperationsfähigkeit der Eltern, aber niemals um eine mögliche Gefahrenabwendung gegenüber dem Kind.
Falsche Missbrauchsbeschuldigungen sind per se schon ein deutlicher Hinweis auf eine Erziehungsunfähigkeit gepaart mit großen Gefahren für eine zukünftige gesunde Entwicklung des Kindes.
Das wollten aber weder die Gerichte noch die Helferindustrie zur Kenntnis nehmen.
Wie ist der aktuelle Stand bei Dir ?
Wie weit ist die KM weg gezogen, welche Umgangsregelung auf welcher Basis existiert, wann war der letzte Kontakt zum Kind ?
Gibt es am Wohnort der KM für das Kind vorteilhafte soziale Kontakte ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel