18-01-2015, 18:00
(18-01-2015, 16:49)Anzulo schrieb: Mutter verweigert den Umgang.Und zuvor ?
7 Wochen her das ich die Kleine gesehen habe.
KM ist doch schon seit ca. 6 Monaten weg ?
(18-01-2015, 17:12)karlma schrieb: Nach Juristenmeinung hat sie mit der Verweigerung des Umgangs noch keinen Fehler gemacht, weil es noch keine Regelung gibt, gegen die sie verstossen konnte.Stimmt so nicht, siehe § 1684 BGB.
(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?Eine radikale Möglichkeit, die zumindest in einem mir bekanntem Fall zum Erfolg geführt hatte (allerdings nach längerer Flucht der KM durch Deutschland).
Nach dem doch länger vergangenem "geduldeten" Wegzug der KM (ohne sorfortige rechtliche Schritte eingeleitet zu haben) aber eher erfolglos und einer zukünftigen gerichtlichen Umgangsregelung nicht dienlich.
Warum hast Du nicht längst einen Eilantrag bzgl. Regelung des Umgangs am Gericht gestellt ?
Dein ABR-Antrag hätte parallel laufen können.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel