22-01-2015, 23:53
60-jähriges, kinderloses Ehepaar erhält 4-jähriges Mädchen als Pflegekind
Nur politische und freundschaftliche Verflechtungen machten es möglich, dass der Bürgermeister von Kankelau und Vorsteher des Amt Schwarzenbek-Land und seine Frau vom Amtsgericht und dem Jugendamt Schwarzenbek ein 4-jähriges Kind zur Pflege erhalten.
Kankelau ist ein verschlafenes 200-Seelen Dorf, ca. 8 KM entfernt von Schwarzenbek im Landkreis Ratzeburg. Ein Ort, in dem sich jeder Jugendliche wünscht, aufzuwachsen.
Aber auch bei „Eltern“, die ihre Groß- oder Urgroßeltern sein könnten?
Bei Jugendämtern gilt:
„Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen Familien-entsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein.“
Nicht so in Schwarzenbek!
Dort dürfen die Pflegeeltern auch schon mal 74 Jahre alt sein, wenn das Pflegekind volljährig sein wird.
Vorausgesetzt, Pflegepapa (62J.) ist Vorsteher des Amtes Schwarzenbek-Land und pflegt zum dortigen Amtsgericht und Jugendamt einen freundschaftlichen Kontakt.
Vielleicht wird deswegen auch bald in Schwarzenbek, in dem vieles Möglich zu sein scheint, was Recht und Gesetz widerspricht, die Volljährigkeitsgrenze auf 7 Jahre herabgesetzt.
Mittlerweile kursiert schon der Spitzname „Schildabek“, eine Wortkombination aus Schwarzenbek und der Stadt Schilda, in der das Rathaus ohne Fenster geplant und gebaut wurde und man mit Eimern Tageslicht hineintragen wollte, im Netz.
Das Pflegekind, ein Mädchen von 4 Jahren, das auch für die Enkelin gehalten werden könnte, langweilte sich schrecklich.
Linda J., vom Jugendamt und Richterin Heike M. vom Amtsgericht Schwarzenbek wussten Abhilfe.
Ein ebenfalls 4-jähriges Mädchen, um das die Eltern einen Sorgerechtsstreit führen, wurde kurzerhand von Linda J. Freitag 16h gewaltsam, unter elendigstem Weinen und Schreien aus der KITA St. Franziskus entrissen und nach Kankelau deportiert, ohne das das Kind Gelegenheit hatte, Eltern oder irgendeinen Verwandten zu sehen oder der Verfahrensbeistand des Kindes zugegen war.
Wenn in Schwarzenbek sich zwei um ein Kind streiten, freut sich der Bürgermeister von Kankelau.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa und den Aufenthalt in Kankelau erlitt das Kind als Folge des psychischen Stresses einen Pseudokrupp-Anfall. Die Pflege(groß)mutter übergab das Kind bei Wind und Wetter, sommerlich bekleidet, ohne Höschen, dem Kindesvater zum Umgangstag. Eine Pflegefamilie wie aus dem Bilderbuch?
Wohl nur aus schwarzenbeker Amtsbüchern.
Keine 2 Wochen später hat das Oberlandesgericht unter dem AZ 10 UF 155/14 dem rechtswidrigen und kindeswohlschädigendem Treiben des Amtsgerichtes und des Jugendamtes Grenzen gesetzt und das Kind vorläufig dem treusorgenden, hamburger Vater zugesprochen.
Mittlerweile wird das kleine Mädchen, wegen seiner traumatischen Erlebnisse in Schwarzenbek, psychologisch betreut.
Das andere Kind bleibt seinem ungewissen Schicksal überlassen.
Nur politische und freundschaftliche Verflechtungen machten es möglich, dass der Bürgermeister von Kankelau und Vorsteher des Amt Schwarzenbek-Land und seine Frau vom Amtsgericht und dem Jugendamt Schwarzenbek ein 4-jähriges Kind zur Pflege erhalten.
Kankelau ist ein verschlafenes 200-Seelen Dorf, ca. 8 KM entfernt von Schwarzenbek im Landkreis Ratzeburg. Ein Ort, in dem sich jeder Jugendliche wünscht, aufzuwachsen.
Aber auch bei „Eltern“, die ihre Groß- oder Urgroßeltern sein könnten?
Bei Jugendämtern gilt:
„Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen Familien-entsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein.“
Nicht so in Schwarzenbek!
Dort dürfen die Pflegeeltern auch schon mal 74 Jahre alt sein, wenn das Pflegekind volljährig sein wird.
Vorausgesetzt, Pflegepapa (62J.) ist Vorsteher des Amtes Schwarzenbek-Land und pflegt zum dortigen Amtsgericht und Jugendamt einen freundschaftlichen Kontakt.
Vielleicht wird deswegen auch bald in Schwarzenbek, in dem vieles Möglich zu sein scheint, was Recht und Gesetz widerspricht, die Volljährigkeitsgrenze auf 7 Jahre herabgesetzt.
Mittlerweile kursiert schon der Spitzname „Schildabek“, eine Wortkombination aus Schwarzenbek und der Stadt Schilda, in der das Rathaus ohne Fenster geplant und gebaut wurde und man mit Eimern Tageslicht hineintragen wollte, im Netz.
Das Pflegekind, ein Mädchen von 4 Jahren, das auch für die Enkelin gehalten werden könnte, langweilte sich schrecklich.
Linda J., vom Jugendamt und Richterin Heike M. vom Amtsgericht Schwarzenbek wussten Abhilfe.
Ein ebenfalls 4-jähriges Mädchen, um das die Eltern einen Sorgerechtsstreit führen, wurde kurzerhand von Linda J. Freitag 16h gewaltsam, unter elendigstem Weinen und Schreien aus der KITA St. Franziskus entrissen und nach Kankelau deportiert, ohne das das Kind Gelegenheit hatte, Eltern oder irgendeinen Verwandten zu sehen oder der Verfahrensbeistand des Kindes zugegen war.
Wenn in Schwarzenbek sich zwei um ein Kind streiten, freut sich der Bürgermeister von Kankelau.
Durch den gewaltsamen Entzug von Mama und Papa und den Aufenthalt in Kankelau erlitt das Kind als Folge des psychischen Stresses einen Pseudokrupp-Anfall. Die Pflege(groß)mutter übergab das Kind bei Wind und Wetter, sommerlich bekleidet, ohne Höschen, dem Kindesvater zum Umgangstag. Eine Pflegefamilie wie aus dem Bilderbuch?
Wohl nur aus schwarzenbeker Amtsbüchern.
Keine 2 Wochen später hat das Oberlandesgericht unter dem AZ 10 UF 155/14 dem rechtswidrigen und kindeswohlschädigendem Treiben des Amtsgerichtes und des Jugendamtes Grenzen gesetzt und das Kind vorläufig dem treusorgenden, hamburger Vater zugesprochen.
Mittlerweile wird das kleine Mädchen, wegen seiner traumatischen Erlebnisse in Schwarzenbek, psychologisch betreut.
Das andere Kind bleibt seinem ungewissen Schicksal überlassen.