24-01-2015, 12:00
Es kann aber gut passieren. Der Unterhalt macht sich beispielsweise auch nicht nur an einer fehlenden Vollerwerwerbstätigkeit fest. Es genügt vollauf, wenn sie ehebedingte Nachteile geltend machen kann (was selten ein grosses Problem ist). Dann bekommt sie auf ihren Vollzeitjobverdienst unbefristet noch was drauf, Stichwort "nacheheliche Solidarität".
Mal die Urteile des BGH und OLG Brandenburg ansehen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2243
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