24-01-2015, 17:23
Also o. k. nach der Scheidung hätten wir dann irgendwann beide wieder die Lohnsteuerklasse eins ... davon wird dann der Aufstockungsunterhalt berechnet werden. Was wäre aber wenn ich dann wieder heiraten würde und in die Lohnsteuerklasse drei käme. Dann hätte ich ja ca. 300 mehr beim Netto raus. Würde für die Berechnung des Aufstockungsunterhalts dann diese 300€ mitgerechnet werden?