24-01-2015, 18:42
Im Grossen und Ganzen sind die ehelichen Verhältnisse ausschlaggebend für die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Die Antwort ist aber vereinfacht, es gibt Ausnahmen. So sind z.B. Einkommensverbesserungen, die nach der Ehescheidung eintreten, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhaltes zu berücksichtigen, wenn ihnen eine Entwicklung zugrunde liegt, „die aus Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mit geprägt hat“.