28-01-2015, 12:32
Ich kenne es auch so wie dein Anwalt sagt. Aber hattest du den Verfahrenkostenhilfeantrag nicht schon letztes Jahr zugeschickt bekommen? Vergiss den Ausdruck "Güteverhandlung". Das ist ein ganz normaler Gerichtstermin, der vielleicht mit einem Beschluss endet.
Um es klarzustellen: Es klagt jetzt das Kind und nicht die Behörde, an die der Anspruch übergegangen ist? Oder sind die Ansprüche wieder zurückübertragen worden?
Um es klarzustellen: Es klagt jetzt das Kind und nicht die Behörde, an die der Anspruch übergegangen ist? Oder sind die Ansprüche wieder zurückübertragen worden?