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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht...
#1
nicht der Passus der "nachehelichen Solidarität"?

Meine Exe arbeitet (ca 25 Std die Woche) zwar und kommt ihrer Erwerbsobliegenheit nach, aber Sie verdient mit 1500,- Brutto nach wie vor weniger als ich, was zur Folge hat das ich auch künftig Aufstockungsunterhalt berappen darf. Folglich wird sich selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung nichts ändern, da nicht anzunehmen ist das sie jemals mehr als 4000,- Schleifen brutto verdienen wird. Ergo, selbst bei einer VZ Beschäftigung ihrerseits würde ich Aufstockungsunterhalt bezahlen müssen, aufgrund der "nachehelichen Solidarität". Hoffentlich heiratet die olle Schabralle endlich jemand weg.

Ich frage mich immer und immer wieder nach der Verfassungmässigkeit eines solchen Passus. Die Scheidung ist die juristische Trennung zweier Personen die sich nichts mehr zu sagen haben. Also ist folglich nach der Scheidung, vor der Ehe, und somit jeder für sich selbst verantwortlich. Selbst eine besondere Bedürftigkeit ist nicht gegeben die einen Unterhalt rechtfertigen würde, da sie selbst verdient.

Sorry, ist ja nix neues, wollte es nur mal los werden, da ich ein wenig pissig bin. Schreiben befreit...
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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - von monti - 02-06-2009, 11:51

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