Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wieder Heiraten
#3
Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich weiter, allerdings kommt mit neuer Frau möglicherweise neue Unterhaltsberechtigte dazu.

Oder Du hast Ansprüche gegen neue Frrau.

Entscheidend ist, ob ggf. neue Kinder in der Ehe entstehen. Da ist dann Rangfolge entscheidend.

Lese mal par 1609 BGB.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wieder Heiraten - von hobbit - 05-02-2015, 01:06
RE: Wieder Heiraten - von bubble - 05-02-2015, 01:11
Wieder Heiraten - von CheGuevara - 05-02-2015, 03:07
RE: Wieder Heiraten - von p__ - 05-02-2015, 09:51
Wieder Heiraten - von CheGuevara - 05-02-2015, 10:36
RE: Wieder Heiraten - von p__ - 05-02-2015, 10:47
RE: Wieder Heiraten - von karlma - 05-02-2015, 11:18
RE: Wieder Heiraten - von p__ - 05-02-2015, 11:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste