08-02-2015, 19:32
Ja, die salvatorische Klausel in Eheverträgenhat der BGH mit völlig rechtswidrigen Folgen still beerdigt, das Urteil ist in der Urteilssammlung des Forums.
Mit welcher Begründung wurde die Benachteiligung festgemacht? Die Ausgleiche auszuschliessen ist nicht ungewöhnlich, so wird z.B. auch beim gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung der Zugewinn ausgeschlossen. Der Versorgungsausgleichsausschluss ist mindestens dann eine sichere Sache, wenn sie entweder eigene Anwaltschaften verdient hat (und sei es auch durch nichtangestellt arbeiten, z.B. durchs Gebären von Kindern) oder ihr irgendeine eigene Vorsorge bezahlt wurde. Unterhalt bei Kindererziehung wird ihr ja im Vertrag zugestanden, welche anderen Unterhaltsgründe hätten sie denn unzulässig benachteiligt?
Mit welcher Begründung wurde die Benachteiligung festgemacht? Die Ausgleiche auszuschliessen ist nicht ungewöhnlich, so wird z.B. auch beim gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung der Zugewinn ausgeschlossen. Der Versorgungsausgleichsausschluss ist mindestens dann eine sichere Sache, wenn sie entweder eigene Anwaltschaften verdient hat (und sei es auch durch nichtangestellt arbeiten, z.B. durchs Gebären von Kindern) oder ihr irgendeine eigene Vorsorge bezahlt wurde. Unterhalt bei Kindererziehung wird ihr ja im Vertrag zugestanden, welche anderen Unterhaltsgründe hätten sie denn unzulässig benachteiligt?