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Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland
#9
DNO
Mutter ist nicht verharzt, sondern hat ein Job - gering bezahlt zwar, aber es reicht.

p
Es wurde das Gesamtpaket des Ehevertrages als wahrscheinlich sittenwidrig eingestuft, und damit wurde die salvatorische Klausel gleich mal mit gekippt.
Die Anwältin der Ex war - gelinde gesagt - ziemlich dämlich und hat beim Feilschen in der Verhandlung sogar weniger verlangt, als ich ursprünglich freiwillig als Abfindung angeboten hatte. Da konnte ich gar nicht anders als darauf einzugehen.
Mein Anwalt ist einer der besten in Bayern. Der vertritt auch gern mal Promis oder deren Ehegatten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mit der Richterin vor der Verhandlung was ausgemacht hat, sonst wäre es nicht so schnell gegangen.

p
Nachtrag: beim Ehegattenunterhalt ist nichts mehr strittig. Klage wg. höherem KU ist noch nicht eingereicht, ich erwarte dies aber. Das ist der Hintergrund für meine Überlegung, meinen Wohnsitz in D aufzugeben, zumal ich ja ohnehin überwiegend in A lebe.
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RE: Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland - von finearts60 - 09-02-2015, 06:34

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