11-02-2015, 19:26
(11-02-2015, 18:44)Theo schrieb: Nochmal als Tabelle zum besseren Verständnis, wo die Gesetzeslücke liegt:
gegen den Willen gegen den Willen + Nötigung
Eigentumsdelikt strafbar (Diebstahl) strafbar (Raub)
Sexualdelikt nicht strafbar (Lücke) strafbar (Vergewaltigung)
Und aus "Nicht strafbar (Lücke)" soll "strafbar (Vergewaltigung)" werden? Warum nicht "strafbar (DochNichtGewollterSex)"?