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VG Lüneburg Urteil 16.12.2014: Bestattungskosten zahlen Kinder immer
#2
Die Verwirkungsgründe gem. 1611 BGB sind schon beim Elternunterhalt eine Herausforderung für den Unterhaltspflichtigen.

Sicherlich nicht zuletzt aus fiskalpolitischen Gründen. Deshalb ziert sich der BGH auch, die Hand zu beißen die ihn füttert.

Der Elternunterhalt ist gegenüber anderen Unterhaltsarten m.E. generell der Zenit fiskalpolitisch-orientierter Familienpolitik und -gesetzgebung. Schlussendlich hatte der Unterhaltspflichtige niemals einen Einfluss darauf, ob er Kind und geboren sein möchte.

Eltern oder Ehepartner zu werden bietet da eine gewisse Wahlfreiheit, es sei denn man ist blind oder zu doof zum verhüten.

Auch wenn ein Kind seine Eltern hasst: Unter die Erde bringen musst du sie allemal; Erbausschlagung hilft nicht...

Mittlerweile bieten die Bestattungsunternehmen von sich aus eine Ratenzahlung an, auch ohne aktive Nachfrage. Dort gibt es Insolvenzen ohne Ende und keine Unternehmensnachfolger.

Weil die Blagen selbst keine Kohle haben laufen eben diese Buden vor die Wand. Nicht weil sie falsch wirtschaften, sondern weil der Markt von ihnen verlangt dass sie eben so wirtschaften.

Und so schließt sich der Kreis: Was früher als KU beim Kind geprellt wurde, wird zurück geprellt. Du hast keine Kohle, ich hab keine Kohle. Alles in die Volkswirtschaft, welche generell auf Fremdkapital beruht.

SGB-mäßige Bestattungskostenübernahme geht dann auch nicht eben so, wenn du Geld verdienst.

Das ganze Familienrecht ist heutzutage ein Parasit des Sozialstaats, ein sehr schlaues da es seinen Wirt nicht tötet. Früher wurden Leute, welche nicht mitkamen, in der Steppe zurück gelassen. Heute musst du umdrehen, die Leute abholen, stützen und mitnehmen weil sie ja selbst nicht können und eigene Bedürfnisse zurückstecken.

Ich habe für jeden, welcher da entsprechende Exit-Strategien entwickelt, durchaus Verständnis.
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RE: VG Lüneburg Urteil 16.12.2014: Bestattungskosten zahlen Kinder immer - von Baum - 11-02-2015, 20:34

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