14-02-2015, 01:54
(13-02-2015, 19:10)raid schrieb: Es genügt völlig, wenn eine Frau im Nachhinein behauptet, dass sie das nicht wollte. Der Beschuldigte muss nun beweisen, dass die Frau ihre Zustimmung zum Geschlechtsverkehr und/oder Oralverkehr, etc. ausdrücklich erteilt hat.Wer versucht, diesen Beweis anzutreten, hat schon verloren. Er akzeptiert nämlich, dass er der Handelnde und sie der Duldende ist.
Der Mann muss mit gleichem Wortlaut zurückschlagen. Er muss behaupten, dass er es nicht wollte. Die Frau habe etwas Flutschiges gegen seinen Willen über etwas von ihm gestülpt.