16-02-2015, 14:30
Das kommt halt schon auf die Vereinbarung/den Beschluß an. Wenn nichts näher bestimmt ist, würde ich zunächst davon ausgehen, dass die offiziellen Ferientage gemeint sind. ´Mal als Beispiel: In Bayern enden die Winterferien mit dem Freitag, in Sachsen und dem Saarland mit dem Samstag.
Für Sachsen und Saarland wäre dann die Frage, ob Ferien- oder turnusmäßiger Umgang vorgeht.
Für Sachsen und Saarland wäre dann die Frage, ob Ferien- oder turnusmäßiger Umgang vorgeht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...