16-02-2015, 14:59
Man(n) muss sich nur darüber klar sein, dass regelmäßige einvernehmliche Abweichungen vom Wortlaut von Vereinbarung
oder Beschluß etwaige Sanktionsmechanismen aushebeln...
@Knecht
Schicke ihr das per Einwurf-Eischreiben und versuche dann den Umgang "richtig" zu realisieren. Abweichungen dokumentierst Du und nimmst sie mit in die nächste Verhandlung, z. B. um die Notwendigkeit einer Sanktionsbewehrung zu belegen...
oder Beschluß etwaige Sanktionsmechanismen aushebeln...
@Knecht
Schicke ihr das per Einwurf-Eischreiben und versuche dann den Umgang "richtig" zu realisieren. Abweichungen dokumentierst Du und nimmst sie mit in die nächste Verhandlung, z. B. um die Notwendigkeit einer Sanktionsbewehrung zu belegen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...