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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#95
(17-02-2015, 09:10)Theo schrieb: Fall 3) (Frau übernachtet im Bett des Mannes, will aber keinen Geschlechtsverkehr)

In dem Fall dürfte wohl anders entschieden werden, wenn es nur auf den Willen der Frau ankommt. Sie hat sich zwar ins Bett des Mannes gelegt, um zu schlafen, hat aber eindeutig gesagt, dass sie keinen Geschlechtsverkehr will. Von daher war ihr Wille klar, sie hat ihn deutlich zum Ausdruck gebracht und sie hat auch später nichts getan, das darauf schließen ließ, dass sie jetzt doch wolle.

Aus meiner Sicht sollte der Mann hier auch bestraft werden.

Aus meiner Sicht sollte es hier eine Strafvorschrift für die Frau geben, insofern hast Du Recht mit der "Lücke". Frauen, die sich aufreizend geben und Situationen herstellen, deren Konsequenzen ihnen bekannt sind, provozieren vermeintliche Straftaten. Damals bei der Bundeswehr war Verleitung zum Diebstahl auch als strafwürdig angesehen.

Grundsätzlich ist mMn dieser Bereich ohne Nötigung aber nicht justiziabel sondern unterliegt allenfalls moralischen oder ethischen Wertungen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von karlma - 17-02-2015, 10:42
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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