17-02-2015, 13:44
Leutz,
macht nicht so einen Wirbel um Selbstverständlichkeiten.
Wie iglu bereits sagte, ist es durchgehende Praxis:
Ferienregelung geht vor Umgang in der Woche und an Wochenenden... 1. UND 2. Hälfe!
Üblich ist, daß die Ferienzeit am letzten Schultag nach Schulschluß beginnt und am letzten Tag vor dem ersten Schultag endet, die Wochenenden eingeschlossen!
Ist erster Schultag am Donnerstag und nach Schema schon am folgenden WE Umgang, dann ist das so. Endet die Ferienzeit etwa am Dienstag und wäre U-WE dann erst wieder am übernächsten WE, dann ist auch das so hinzunehmen.
Hatte der Vater das Kind dann in der ersten Hälfte der langen Sommerferien, kann es durchaus passieren, daß er das Kind dann erst in 3 + knapp 2 Wochen wieder zu sehen bekommt. Is halt so. Die Freude auf's Wiedersehen ist dann umso größer.
Bewährt hat sich: Wenn der U-Elternteil die zweite Hälfte der langen Sommerferien nimmt, diese am vorletzten Tag vor Schulbeginn enden zu lassen, um einem Kind min. einen Tag Zeit zur Anpassung an die Alltagsverhältnisse des anderen ET, das meist strengere mütterliche Regime, zu lassen.
Das sind mE alles Selbstverständlichkeiten, die vorsichtshalber aber in der U-Elternvereinbarung fixiert werden sollten,... wie es teils auch in den sattsam hier eingestellten Regelungsentwürfen nachzulesen ist.
S.
macht nicht so einen Wirbel um Selbstverständlichkeiten.
Wie iglu bereits sagte, ist es durchgehende Praxis:
Ferienregelung geht vor Umgang in der Woche und an Wochenenden... 1. UND 2. Hälfe!
Üblich ist, daß die Ferienzeit am letzten Schultag nach Schulschluß beginnt und am letzten Tag vor dem ersten Schultag endet, die Wochenenden eingeschlossen!
Ist erster Schultag am Donnerstag und nach Schema schon am folgenden WE Umgang, dann ist das so. Endet die Ferienzeit etwa am Dienstag und wäre U-WE dann erst wieder am übernächsten WE, dann ist auch das so hinzunehmen.
Hatte der Vater das Kind dann in der ersten Hälfte der langen Sommerferien, kann es durchaus passieren, daß er das Kind dann erst in 3 + knapp 2 Wochen wieder zu sehen bekommt. Is halt so. Die Freude auf's Wiedersehen ist dann umso größer.
Bewährt hat sich: Wenn der U-Elternteil die zweite Hälfte der langen Sommerferien nimmt, diese am vorletzten Tag vor Schulbeginn enden zu lassen, um einem Kind min. einen Tag Zeit zur Anpassung an die Alltagsverhältnisse des anderen ET, das meist strengere mütterliche Regime, zu lassen.
Das sind mE alles Selbstverständlichkeiten, die vorsichtshalber aber in der U-Elternvereinbarung fixiert werden sollten,... wie es teils auch in den sattsam hier eingestellten Regelungsentwürfen nachzulesen ist.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.