18-02-2015, 00:25
Dass dein Sohn bei 270 Euro Unterhalt und einem Regelsatz von 229 Euro + Mietanteil einen Einkommensüberhang von 59 Euro hat, halte ich für ein Gerücht oder einen schweren Fall von Dyskalkulie.
Er fällt nur dann aus der BG heraus, wenn er seinen Bedarf ohne Kindergeld selbst decken kann.
Er fällt nur dann aus der BG heraus, wenn er seinen Bedarf ohne Kindergeld selbst decken kann.