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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#36
Mit Deal oder komischen Exen hat das mE wenig zu tun.

Wenn die Mutter bedürftig ist und Leistungen bezieht, kann sie gegen Jobcenter-Neugier beim Vater wenig machen.

Die Jobcenter wollen wissen und erkennen können, ob und in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist, der dann in der Leistungsberechnung zu berücksichtigen ist. Das ist korrekt. Gegen mehr KU als 'vorgeschrieben' werden die nix einwenden.

Wenn mit Mami etwas abgesprochen wurde und irgendwas auf ihr Konto fließt, wissen die aber zunächst gar nicht, ob da nicht noch mehr zu holen ist und sozialrechtlich berücksichtigt werden MUSS, solange die nicht die Bemessungsgrundlage kennen, das Einkommen des pflichtigen Vaters.

Der neugierige Blick des JC auf das Einkommen des Pflichtigen ist insofern verständlich und mE auch richtig.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von Skipper - 19-02-2015, 20:16

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