20-02-2015, 13:49
An ST.
Ich sehe Deine Ausführungen unzutreffend sortiert, mE vermischt Du Sachverhalte.
a) Einmal geht es um die Mitgliedschaft in einer BG im Zusammenhang mit ggf. Anrechnung überschießender Einkünfte auf die Einkünfte anderen Mitglieder.
b) Andermal geht es darum, ob und wie gezahlter KUnterhalt wieder zurückzufließen hat, um den Bedarf eines den Umgang wahrnehmenden bedürftigen Kindes in der BG des umgangsberechtigten und pflichtigen und uU bedürftigen ET zu decken.
Das sind mE zu trennende Vorgänge.
S.
Ich sehe Deine Ausführungen unzutreffend sortiert, mE vermischt Du Sachverhalte.
a) Einmal geht es um die Mitgliedschaft in einer BG im Zusammenhang mit ggf. Anrechnung überschießender Einkünfte auf die Einkünfte anderen Mitglieder.
b) Andermal geht es darum, ob und wie gezahlter KUnterhalt wieder zurückzufließen hat, um den Bedarf eines den Umgang wahrnehmenden bedürftigen Kindes in der BG des umgangsberechtigten und pflichtigen und uU bedürftigen ET zu decken.
Das sind mE zu trennende Vorgänge.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.