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Kindesunterhalt und neue Partnerin
#2
Ein dickes Problembündel. Nicht nur wegen der Umstände, auch Selbstverschuldetes.

Das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen war so ein Fehler, in einer derartigen Situation geht das auch mit einem guten Anwalt schief. Wenn, dann maximal über § 1628 BGB wäre vorzugehen gewesen. Das Kontinuitätsprinzip zieht immer, Defizite bei der Mutter werden zwar erwähnt, sind dann aber nicht ausschlaggebend bzw. ein Wechsel des Kindes wäre noch nachteiliger. Sowas darf man nur anfangen, wenn damit eine engagierte Jugendamtsperson befasst ist, die sich vehement für den Wechsel ausspricht. Ansonsten wird man dazu verurteilt, zuzusehen wie das Kind bei der Mutter vor die Hunde geht und darf dafür noch fett blechen.

Die neue Freundin war wohl kein Glücksgriff. Wenn man glaubt, nicht ohne neuen Klotz am Bein samt ihrem Anhang aber ohne nennenswertes Einkommen auszukommen, darf man um gottes willen nicht mit ihr zusammenziehen. Nicht nur, weil man dann indirekt unterhaltspflichtig wird, sondern auch weil dir fortan eine Haushartsersparnis erstellt werden kann, wenn du Mangelfall werden solltest. Dann wird die Kiste richtig heiss für dich.

Nebenbei, was über den Vater ihrer Kinder erzählt wird, kann ich nicht ganz glauben. Das war vor 20 Jahren mal so. Aber heute ist es mit Geldwäschegesetzen, Bank- und Kontendurchleuchtung, stark erleichtertem zivilrechtlichem Durchgriff auf Leute in anderen EU-Staaten kaum mehr möglich, sechsstellige Beträge verschwinden zu lassen. Das kann böse auffliegen, insbesondere in Polen, die haben nämlich ein knallhartes Vollstreckungsrecht. Das Bundesamt für Justiz kennt sich gut mit Durchsetzung in Polen aus, dorthin glauben viele Pflichtige entkommen zu können, die Jugendämter können sich an die kostenlos wenden.

Beim Kindesunterhalt ist wegen der Fahrtkosten vielleicht eine Stufe weniger drin, aber wenn du dir ansiehst, was das ausmacht, wirst du davon nicht glücklich werden. Anzugehen wäre das idealerweise, wenn ohnehin eine Neuberechnung ansteht. Die Durchsetzung der Vereinbarung über die Fahrtkosten wird wahrscheinlich mehr bringen. Juristisch ist das eine Erfüllungsübernahme und je nach Formulierung ist die durchsetzbar. Einkommensänderungen musst du nicht von dir aus bekannt machen, ausser es gibt eine entsprechende Vereinbarung. Bei den Gerichtskosten gehört leider auch der Beistand mit dazu. Auch ein Gutachten hättest du zahlen müssen, wenn der Richter auf die Idee kommt, eins in Auftrag zu geben.
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RE: Kindesunterhalt und neue Partnerin - von p__ - 27-02-2015, 13:52

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