27-02-2015, 14:44
....das ging ja schnell, erstmal vielen Dank "p_" für Deine Anteilnahme .... hätte noch ein paar Rückfragen.
Ein dickes Problembündel. Nicht nur wegen der Umstände, auch Selbstverschuldetes. ich weiß, ich weiß... seufz....
Das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen war so ein Fehler, in einer derartigen Situation geht das auch mit einem guten Anwalt schief. Wenn, dann maximal über § 1628 BGB wäre vorzugehen gewesen. Das Kontinuitätsprinzip zieht immer, Defizite bei der Mutter werden zwar erwähnt, sind dann aber nicht ausschlaggebend bzw. ein Wechsel des Kindes wäre noch nachteiliger. Sowas darf man nur anfangen, wenn damit eine engagierte Jugendamtsperson befasst ist, die sich vehement für den Wechsel ausspricht. Ansonsten wird man dazu verurteilt, zuzusehen wie das Kind bei der Mutter vor die Hunde geht und darf dafür noch fett blechen.
...tja, genauso sieht es aus. Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben), unseren Sohn offensichtlich manipuliert, damit er sich sozusagen für sie entscheidet (wurde durch Beistand vor Gericht bestätigt),aber all das tat bei der Entscheidungsfindung natürlich nix zur Sache.
Die neue Freundin war wohl kein Glücksgriff. --- sehe ich anders, aus finanzieller Sicht sicherlich richtig....
Wenn man glaubt, nicht ohne neuen Klotz am Bein samt ihrem Anhang aber ohne nennenswertes Einkommen auszukommen, darf man um gottes willen nicht mit ihr zusammenziehen. --- naja, alles in allem haben wir zusammen ungefähr drei große Scheine
zur Verfügung. Auf dem platten Land geht das....mich ärgert nur, daß ich auf der einen Seite als alleinstehend gelte, lang und schmutzig Steuern zahle à la Klasse 1 zzgl. drei Scheine Unterhalt... auf der anderen Seite bekommt meine jetzige Partnerin nicht die Bohne an Unterstützung, weder von Ihrem Ex-Mann noch in Form von Transferleistungen, weil man uns in der Hinsicht zusammenveranlagt. Da muß sich irgendwas ändern...ohne Hochzeit
Nicht nur, weil man dann indirekt unterhaltspflichtig wird, sondern auch weil dir fortan eine Haushartsersparnis erstellt werden kann, wenn du Mangelfall werden solltest. Dann wird die Kiste richtig heiss für dich. --- also Also was machen?
Nebenbei, was über den Vater ihrer Kinder erzählt wird, kann ich nicht ganz glauben. Das war vor 20 Jahren mal so. Aber heute ist es mit Geldwäschegesetzen, Bank- und Kontendurchleuchtung, stark erleichtertem zivilrechtlichem Durchgriff auf Leute in anderen EU-Staaten kaum mehr möglich, sechsstellige Beträge verschwinden zu lassen. Das kann böse auffliegen, insbesondere in Polen, die haben nämlich ein knallhartes Vollstreckungsrecht. Das Bundesamt für Justiz kennt sich gut mit Durchsetzung in Polen aus, dorthin glauben viele Pflichtige entkommen zu können, die Jugendämter können sich an die kostenlos wenden.
das zuständige JA meinte, daß es wenig Aussicht auf Erfolg gäbe, dem Vermögen des Vaters beizukommen. ER sagt offiziell "Geld hat er seinen Eltern gegeben, es stünde ihnen zu, weil sie ihn jahrelang unterstützt hätten." Inoffziell sagt er, er hat alles "sicher untergebracht, da kommt keiner ran." Jugendamt meint, es stünde uns frei es zu versuchen, sie würden es auch anpacken, das Kostenrisiko läge aber komplett bei uns. Ist das richtig?
Beim Kindesunterhalt ist wegen der Fahrtkosten vielleicht eine Stufe weniger drin, aber wenn du dir ansiehst, was das ausmacht, wirst du davon nicht glücklich werden. Anzugehen wäre das idealerweise, wenn ohnehin eine Neuberechnung ansteht. Die Durchsetzung der Vereinbarung über die Fahrtkosten wird wahrscheinlich mehr bringen. Juristisch ist das eine Erfüllungsübernahme und je nach Formulierung ist die durchsetzbar. - also wieder Anwalt mit Gericht und wenn ich Pech habe, dann ist außer Spesen nichts gewesen? kann man das wenigstens alleine ohne Anwalt angehen? geht das über JA oder Gericht?
Ein dickes Problembündel. Nicht nur wegen der Umstände, auch Selbstverschuldetes. ich weiß, ich weiß... seufz....
Das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen war so ein Fehler, in einer derartigen Situation geht das auch mit einem guten Anwalt schief. Wenn, dann maximal über § 1628 BGB wäre vorzugehen gewesen. Das Kontinuitätsprinzip zieht immer, Defizite bei der Mutter werden zwar erwähnt, sind dann aber nicht ausschlaggebend bzw. ein Wechsel des Kindes wäre noch nachteiliger. Sowas darf man nur anfangen, wenn damit eine engagierte Jugendamtsperson befasst ist, die sich vehement für den Wechsel ausspricht. Ansonsten wird man dazu verurteilt, zuzusehen wie das Kind bei der Mutter vor die Hunde geht und darf dafür noch fett blechen.
...tja, genauso sieht es aus. Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben), unseren Sohn offensichtlich manipuliert, damit er sich sozusagen für sie entscheidet (wurde durch Beistand vor Gericht bestätigt),aber all das tat bei der Entscheidungsfindung natürlich nix zur Sache.
Die neue Freundin war wohl kein Glücksgriff. --- sehe ich anders, aus finanzieller Sicht sicherlich richtig....
Wenn man glaubt, nicht ohne neuen Klotz am Bein samt ihrem Anhang aber ohne nennenswertes Einkommen auszukommen, darf man um gottes willen nicht mit ihr zusammenziehen. --- naja, alles in allem haben wir zusammen ungefähr drei große Scheine
zur Verfügung. Auf dem platten Land geht das....mich ärgert nur, daß ich auf der einen Seite als alleinstehend gelte, lang und schmutzig Steuern zahle à la Klasse 1 zzgl. drei Scheine Unterhalt... auf der anderen Seite bekommt meine jetzige Partnerin nicht die Bohne an Unterstützung, weder von Ihrem Ex-Mann noch in Form von Transferleistungen, weil man uns in der Hinsicht zusammenveranlagt. Da muß sich irgendwas ändern...ohne Hochzeit
Nicht nur, weil man dann indirekt unterhaltspflichtig wird, sondern auch weil dir fortan eine Haushartsersparnis erstellt werden kann, wenn du Mangelfall werden solltest. Dann wird die Kiste richtig heiss für dich. --- also Also was machen?
Nebenbei, was über den Vater ihrer Kinder erzählt wird, kann ich nicht ganz glauben. Das war vor 20 Jahren mal so. Aber heute ist es mit Geldwäschegesetzen, Bank- und Kontendurchleuchtung, stark erleichtertem zivilrechtlichem Durchgriff auf Leute in anderen EU-Staaten kaum mehr möglich, sechsstellige Beträge verschwinden zu lassen. Das kann böse auffliegen, insbesondere in Polen, die haben nämlich ein knallhartes Vollstreckungsrecht. Das Bundesamt für Justiz kennt sich gut mit Durchsetzung in Polen aus, dorthin glauben viele Pflichtige entkommen zu können, die Jugendämter können sich an die kostenlos wenden.
das zuständige JA meinte, daß es wenig Aussicht auf Erfolg gäbe, dem Vermögen des Vaters beizukommen. ER sagt offiziell "Geld hat er seinen Eltern gegeben, es stünde ihnen zu, weil sie ihn jahrelang unterstützt hätten." Inoffziell sagt er, er hat alles "sicher untergebracht, da kommt keiner ran." Jugendamt meint, es stünde uns frei es zu versuchen, sie würden es auch anpacken, das Kostenrisiko läge aber komplett bei uns. Ist das richtig?
Beim Kindesunterhalt ist wegen der Fahrtkosten vielleicht eine Stufe weniger drin, aber wenn du dir ansiehst, was das ausmacht, wirst du davon nicht glücklich werden. Anzugehen wäre das idealerweise, wenn ohnehin eine Neuberechnung ansteht. Die Durchsetzung der Vereinbarung über die Fahrtkosten wird wahrscheinlich mehr bringen. Juristisch ist das eine Erfüllungsübernahme und je nach Formulierung ist die durchsetzbar. - also wieder Anwalt mit Gericht und wenn ich Pech habe, dann ist außer Spesen nichts gewesen? kann man das wenigstens alleine ohne Anwalt angehen? geht das über JA oder Gericht?