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Kindesunterhalt und neue Partnerin
#4
(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben)

Insbesondere bei Exen, die einen an der Birne haben sind die Gerichte zurückhaltend. Da gilt: "Wenn wir der Mutter das Kind wegnehmen, knallt sie vollends durch". Man glaubt es kaum, aber das steht sogar manchmal höflicher formuliert in den Urteilen. Kind als Geldbringer und Therapie für insuffiziente Mütter.

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Also was machen?

Nicht zusammen wohnen! Getrennte Wohnungen beibehalten. Und natürlich dafür sorgen, dass keine "Verhütungsunfälle" passieren.

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Jugendamt meint, es stünde uns frei es zu versuchen, sie würden es auch anpacken, das Kostenrisiko läge aber komplett bei uns. Ist das richtig?

Euer Jugendamt hat ganz offensichtlich keine Ahnung. Erstaunlich, wenn man in Betracht zieht, mit welcher Konsequenz und Energie ansonsten gegen Pflichtige vorgegangen wird und auch erstaunlich, weil über Jahrzehnte europaweit dicke, fette Autobahnen zu allen Werten von Unterhaltsschuldnern gebaut wurden.

Also bekommt das Jugendamt hiermit mal eine kostenlose Schulung :-) Das Jugendamt muss nicht mal gross was machen. Beantragt wird beim zuständigen Amtsgericht, das auch berät. Die sammeln die nötigen Unterlagen ein, beauftragen das Bundesamt für Justiz, leiten die Unterlagen weiter. Das Bundesamt für Justiz setzt dann durch. Beim BfJ fallen keinerlei Kosten für den Unterhaltsgläubiger an. Ansonsten wird für Unterhaltsansprüche von Kindern ohne weitere Prüfung immer Verfahrenskostenhilfe gewährt. Nur die Kosten für einen ausländischen Anwalt müsste man selbst tragen, aber das steht nicht an. Anträge nach der EG-UntVO benötigen keinen ausländischen Anwalt. Auch Kosten für Übersetzungen gibts nicht mehr, da nach § 10 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz vorgegangen wird.

Details: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=3

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: kann man das wenigstens alleine ohne Anwalt angehen? geht das über JA oder Gericht?

Kindesunterhalt und finanzielles vor Gericht: Anwaltspflicht. Leider.
Eine kleine Chance auf Freiwilligkeit ohne Gericht sehe ich nur in dem oben bereits beschriebenen Szenario: Eine neue Einkommensauskunft steht bei dir an, wie alle zwei Jahre. Das Jugendamt fragt dich also: Her mit deinen Unterlagen zum Einkommen. Du schickst wieder alles hin, machst die Fahrkosten einkommensmindernd geltend und verlangst eine Herabsetzung des Titels (gibts den überhaupt?). Lehnen sie ab -> Gericht.
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RE: Kindesunterhalt und neue Partnerin - von p__ - 27-02-2015, 15:17

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