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Kindesunterhalt und neue Partnerin
#7
Keine Ahnung. Dazu muss man den exakten Text, die genaue Art der Vereinbarung, die Situation der Ex analysieren. Egal wie du vorgehst, muss zunächst ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gemacht werden. Ex zu dem auffordern, was du willst, Frist dafür setzen. Nach erfolglosem Fristablauf dann vor Gericht. Da du dann eh zum Anwalt musst, kann der auch die Erfolgsaussichten beurteilen.
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RE: Kindesunterhalt und neue Partnerin - von p__ - 27-02-2015, 16:11

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