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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#22
(03-03-2015, 11:54)raid schrieb: Ehrlich gesagt wüsste ich gar nicht, was ich mit so viel Geld - geschätzt 80 Euro im Monat on top - für meinen Sohn anfangen soll.

Dann nimm doch einfach das Geld und zahle für deine Kinder freiwillig noch ein bisschen mehr Unterhalt. Die Idee hatte der
Rechtsanwalt meiner Ex auch mal gehabt.

(03-03-2015, 11:54)raid schrieb: Wer allerdings mit fast 9 Euro pro Tag für ein Kind nicht auskommt, der macht was verkehrt

Was machen die ganzen Leute, die keinen Unterhalt nach DDT für das Kind erhalten, nur verkehrt?

Faktisch die ganze Nordosttangente von Meckpomm bis runter nach Chemnitz macht da etwas verkehrt, so armutsgefährdet, wie die Kinder unter 15 Jahren dort sind.

(03-03-2015, 11:54)raid schrieb: Wer allerdings mit fast 9 Euro pro Tag für ein Kind nicht auskommt, der macht was verkehrt

Das las ich vor kurzem in einem Interview mit einem dauerverhartzem Familienvater (seit 2005) schon einmal.
Dem war in seiner Demut und Dankbarkeit gar nicht aufgefallen, das die Macher der Agenda 2010 mal einen Regelsatzbetrag um die
500 Euro angesetzt hatten. Und das auch nur unter Maßgabe, das der notwendige Bezug von Staatsknete nur für kurze Zeit erfolgen müsste. Das sich da jemand "zwangsweise" darin "einrichten" muß, hat sich gar keiner von der Taskforce vorstellen können.

Zitat:Hartz: Wir hatten eine höhere Grundsicherung vorgeschlagen, auf dem Niveau der durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe, die damals 511 Euro betrug. Beschlossen wurden dann 359 Euro. (Anm. d. Red.: 2014 waren es 391 Euro)

http://www.welt.de/wirtschaft/article135...edrig.html

und

Zitat:Wir haben nie den Langzeitarbeitslosen schaffen wollen. Der Ansatz war ja, es ist zumutbar für die Leute, vorübergehend mit dem Geld auszukommen, wenn sie eine Perspektive haben. Das Arbeitslosengeld II war immer nur vorübergehend gedacht. Es ist doch keine Perspektive, wenn das Arbeitslosengeld II für ein ganzes Leben ausreichen soll"

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pe...-1.1819060

(03-03-2015, 11:54)raid schrieb: Mein Sohn wird nun aber nicht nur wie ein kleiner Prinz sondern wie Gott in Frankreich leben.

Für eine Tagestour nach Straßburg wird's vielleicht reichen. Weißt du, raid, es gibt auch noch Leute, die nicht von dem
schönen Erwerbstätigenfreibetrag profitieren können, sondern mit den Regelleistungen auskommen müssen.
Ich finde diese Aussage daher ziemlich zynisch. Außerdem: Wenn die einen davon leben können wie Gott in Frankreich, müssten
die anderen, die nach bürgerlichem Recht alimentiert werden, davon La Dolce Vita haben, egal auf welcher Stufe der
DDT sie angekommen sind.

Ansonsten Danke für den Input.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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