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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#29
Leute,

kommt mal runter.

Die von raid genannten 1700€ sind offenbar der gesamte Mittelzufluß aus Netto-Erwerbseinkommen plus Aufstockung, und sind vermutlich sogar noch höher.
Die 230€ sind die Freibeträge für Erwerstätige EFB. Die werden erreicht bei einem Brutto>=1500€.
Wenn ich es richtig lese, dann erhält raid wegen der Fahrtkosten(Job) mehr als den Grundfreibetrag von 100€.

Von dem Mittelzufluß von 1700€ müssen natürlich Warmmiete, Strom und KUe usw. abgezogen werden, um auf die rel. frei verfügbaren Mittel zu kommen.

Die 1700€ als 'Netto' zu bezeichen ist nicht ganz falsch, aber offenbar mißverständlich.
Die gut 600€ Miete erscheinen sehr hoch, sind aber je nach Region durchaus möglich, hängt vom ortlichen Mietspiegel ab.

S. 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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SGB II - von Skipper - 19-02-2015, 12:35
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 20-02-2015, 13:34
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 21-02-2015, 12:13
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:04
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:37
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:53
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 01:20

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