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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#31
(05-03-2015, 00:04)Skipper schrieb: Die 1700€ als 'Netto' zu bezeichen ist nicht ganz falsch, aber offenbar mißverständlich.

Was mir dabei so übel aufstößt, ist das Posergehabe, damit den Stein der Weisen gefunden zu haben und man gar nicht
mehr weiß, wohin mit all dem vielen Geld.
Das ist doch dann ungefähr so, als würde sich der Vorstand einer Gewerkschaft darüber freuen, drei Prozent Lohnerhöhung bei gleichzeitiger
Anhebung der Arbeitszeit von nur 5% für die Mitglieder erkämpft zu haben, zumal wir hier über Sozialleistungen reden und nicht über (anteilige) Alimente nach Maßstäben des bürgerlichen Rechts. Das die, noch recht jungen, gesetzlichen Regelungen im Sozialrecht grundsätzlich eine Verbesserung für getrenntlebende Eltern und deren Kinder bewirken, ist zwar erfreulich, aber noch lange keine Lösung der peinigenden Daumenschrauben, welche vornehmlich den Vätern im Unterhaltsrecht angelegt werden. Was wir noch bekommen, sind die Krümel und nicht einmal ein Stück vom Kuchen. Das als Reichtum zu verkaufen, mit dem Hinweis, man könne ja den Tafelfraß konsumieren oder Leergut auflesen, ist einfach nur schlimm. Wenn externe so etwas lesen, dann müssen die doch zwangsläufig denken, das es den Zahleseln einfach zu gut geht und die ganzen Wohlfahrtsregelungen werden dann vielleicht mal wieder eingedampft, bis irgendwann später wieder eine Verfassungsbeschwerde dazu durchdringt. Mit so einer Argumentation sägt man doch am eigenen Ast. Außerdem ist es schädlich für die ohnehin miese Reputation von leistungsbeziehenden Eltern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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