05-03-2015, 01:36
https://www.jurion.de/Gesetze/Alg_II_V-1/6
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Viel Spaß beim Knobeln, ich gehe jetzt schlafen.
Einfach einmal den Bescheid hochladen und die 15,33 und die 30 EUR markieren. Das will ich sehen!
Unterm Strich bleibt wenn die Daten so stimmen:
Einkommen:
1700
- 400 Unterhalt
- 330 Freibetrag
= 970
Bedarf:
610 KDU kombiniert
399 Regelsatz
= 1009
+ vielleicht ein paar Kröten Fahrkosten wegen Umgang
macht 39 EUR Aufstockung. Habe ich etwas vergessen?
Wir lernen, das raid, gar nicht weiß wohin mit den 39 EUR weil er so fürstlich lebt.
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(05-03-2015, 00:46)the notorious iglu schrieb: "Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."
Viel Spaß beim Knobeln, ich gehe jetzt schlafen.
Einfach einmal den Bescheid hochladen und die 15,33 und die 30 EUR markieren. Das will ich sehen!
Unterm Strich bleibt wenn die Daten so stimmen:
Einkommen:
1700
- 400 Unterhalt
- 330 Freibetrag
= 970
Bedarf:
610 KDU kombiniert
399 Regelsatz
= 1009
+ vielleicht ein paar Kröten Fahrkosten wegen Umgang
macht 39 EUR Aufstockung. Habe ich etwas vergessen?
Wir lernen, das raid, gar nicht weiß wohin mit den 39 EUR weil er so fürstlich lebt.