08-03-2015, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2015, 23:03 von Gualterius.)
Ich bin ja nicht unbekannt verzogen, sondern lebe offiziell und gemeldet in B.
@ p_ Entscheidend ist, auf was die Belgier mich verklagen wollen, wenn sie es nicht und vielleicht nie überprüfen können, ob ich richtige Angaben mache. Gibt es EU Abkommen zur Auskunft/Amtshilfe bei Verdacht auf falsche Unterhaltsangaben?
@ Austriake: Sozialversicherung zahle ich in Belgien auf Basis der belgischen Einnahmen. Es weiß eigentlich keiner in Belgien was von meinen deutschen Einnahmen, sagen wir z.B. forstwirtschaftlicher Art, außer meiner Ex, die vermutet, dass ich ähnliche Einnahmen habe, wie die, die ich vor 3 Jahren hatte. Ich vermute fast, die will was davon, ohne dass eine belgische Behörde davon erfährt, weil sie weiß, wenn sie zum Gericht rennt, fließt da nur weniger und sie hat kaum was davon.
Unverständlichkeiten sind der Anonymität geschuldet.
@ p_ Entscheidend ist, auf was die Belgier mich verklagen wollen, wenn sie es nicht und vielleicht nie überprüfen können, ob ich richtige Angaben mache. Gibt es EU Abkommen zur Auskunft/Amtshilfe bei Verdacht auf falsche Unterhaltsangaben?
@ Austriake: Sozialversicherung zahle ich in Belgien auf Basis der belgischen Einnahmen. Es weiß eigentlich keiner in Belgien was von meinen deutschen Einnahmen, sagen wir z.B. forstwirtschaftlicher Art, außer meiner Ex, die vermutet, dass ich ähnliche Einnahmen habe, wie die, die ich vor 3 Jahren hatte. Ich vermute fast, die will was davon, ohne dass eine belgische Behörde davon erfährt, weil sie weiß, wenn sie zum Gericht rennt, fließt da nur weniger und sie hat kaum was davon.
Unverständlichkeiten sind der Anonymität geschuldet.