10-03-2015, 20:05
(09-03-2015, 20:55)Gualterius schrieb: Ja es geht um KU. Das heißt, das Gericht in B stellt in D beim Finanzamt oder Polizei oder irgendwo einen Antrag nach dem Haager KSÜ auf Überprüfung nach weiterem Einkommen?
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So oder so ähnlich?
Genau - so ähnlich. Die werden im Falle eines Falles die Amtshilfe ausnutzen, was dann über eine Kontaktstelle läuft - meiner Kenntnis nach das Bundesamt für Justiz oder der ISD. Die reichen das weiter oder schreiben die auskunftspflichten Stellen direkt an.
Aber keiner macht sich mehr Arbeit als notwendig. D.h., wenn Deine Angaben glaubhaft sind, und die Ex nicht zuviel rumjammert, wieviel mehr Du doch verdienen würdest und verheimlichst, sollte die Sache damit erledigt sein. Ein Steuerbescheid reicht idR auch.
https://t.me/GenderFukc