11-03-2015, 23:05
Also ist noch nichts entschieden sondern wurde ans FamG verwiesen.
Eine Frau darf alles fordern. Frage ist, ob sie damit durch kommt.
Anscheinend konnte er damals kein Unterhalt zahlen. Ist die Frage ob da Schulen aufgelaufen sind.
In D wäre es der KU für die Kinder und eventuell BU. BU je nach Leitlinien 700€ mindestens.
Eine Frau darf alles fordern. Frage ist, ob sie damit durch kommt.
Anscheinend konnte er damals kein Unterhalt zahlen. Ist die Frage ob da Schulen aufgelaufen sind.
In D wäre es der KU für die Kinder und eventuell BU. BU je nach Leitlinien 700€ mindestens.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.