12-03-2015, 00:23
Aber im Spiegel steht, dass ein oberstes Gericht in England einer Kindesmutter erlaubt, einen längst nach Trennung und Scheidung reich gewordenenen Kindesvater nachträglich auf Unterhalt zu verklagen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/supreme-court-london-arme-frau-verklagt-millionaers-ex-mann-a-1023026.html#js-article-comments-box-pager
Nun kenne ich das englische Scheidungs- und Unterhaltsrecht nicht. Deshalb erspare ich mir auch weiteren Kommentar.
LG
Robert
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/supreme-court-london-arme-frau-verklagt-millionaers-ex-mann-a-1023026.html#js-article-comments-box-pager
Nun kenne ich das englische Scheidungs- und Unterhaltsrecht nicht. Deshalb erspare ich mir auch weiteren Kommentar.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.