16-03-2015, 11:20
Auch in Österreich: http://derstandard.at/2000012958505/Stra...-entlasten
Lustige Überschrift der Artikels, "Strafrecht neu könnte Gefängnisse entlasten".
Mit drin ist aber: "Einige Tatbestände wurden neu geschaffen: So wird es künftig möglich sein, im Fall von nicht freiwilligem Sex auch dann anzuklagen, wenn keine Vergewaltigung im Sinn der strengen Gesetzesdefinition vorliegt – es heißt dann "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung"
Exakt der Mist, den Fischer beklagt, wie in einer Presseerklärung des Ministeriums klar herauskommt: http://www.justiz.gv.at/web2013/html/def...a5.de.html
Lustige Überschrift der Artikels, "Strafrecht neu könnte Gefängnisse entlasten".
Mit drin ist aber: "Einige Tatbestände wurden neu geschaffen: So wird es künftig möglich sein, im Fall von nicht freiwilligem Sex auch dann anzuklagen, wenn keine Vergewaltigung im Sinn der strengen Gesetzesdefinition vorliegt – es heißt dann "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung"
Exakt der Mist, den Fischer beklagt, wie in einer Presseerklärung des Ministeriums klar herauskommt: http://www.justiz.gv.at/web2013/html/def...a5.de.html