Moin LNB.
Ich denke, wir sind uns einig, daß Gesetzgeber und Justiz den Müttern eine ungute Machtfülle zuschreiben.
Auch und gerade die Sorgerechtsreform hat daran wenig geändert, OBWOHL das Gutachten der LMU München deutlich zeigt, daß mütterliche Interessen überwiegend nicht vom Kinderwohl geleitet sind.
Lag die Entscheidung zum gem. Sorgerecht vorher bei der Mutter, liegt sie nach der Reform beim Richter.
Ich weiß wirklich nicht, was schlimmer ist.
Für Dich sehe ich kaum Chancen, in die gem. Sorge einrücken zu können,
weil vermutlich nach Auffassung der Entscheider
- das elterliche Streitpotenzial eine gem. Sorge nicht zuläßt und
- die Kindsgefährdung durch die Mutter nicht die erforderliche Eingriffschwelle erreicht.
Aber selbst wenn Gefährdung seitens der Mutter erkannt wird, dann greift erst einmal das Hilfesystem, um Mutter und Kind zu stabilisieren. Selbst wenn das nicht gelingt, dann bist Du noch lange nicht dran. ONS, kein Sorgerecht, 'Querulant'... Du stehst - wenn überhaupt - ganz hinten in der Schlange.
Darüber kannst Du Dich aufregen oder es lassen, interessiert die Entscheider nicht.
Soweit zur Elterlichen Sorge.
-
Bezüglich des Umgangsrechts sieht es dagegen etwas besser aus.
Die Familie des Vaters, sein Familienleben mit dem Kind haben hohen Stellenwert (siehe GG und EMRK usw.)
Da sind Gerichte deutlich vorsichtiger.
Mir ist nicht verständlich, warum Du Dich in diese Kleinkriege mit der Mutter verwickeln und geradezu verückt machen läßt.
Hier fehlt es Dir mE
-an gesunder Abgrenzung und
-an einer robusten gerichtl. Umgangsregelung,
um mal Ruhe ins System und vor allem zum Kind zu bringen.
Du wirst vermutlich mehr für das Kind erreichen, wenn Du MIT der Mutter arbeitest, nicht gegen sie.
S.
Ich denke, wir sind uns einig, daß Gesetzgeber und Justiz den Müttern eine ungute Machtfülle zuschreiben.
Auch und gerade die Sorgerechtsreform hat daran wenig geändert, OBWOHL das Gutachten der LMU München deutlich zeigt, daß mütterliche Interessen überwiegend nicht vom Kinderwohl geleitet sind.
Lag die Entscheidung zum gem. Sorgerecht vorher bei der Mutter, liegt sie nach der Reform beim Richter.
Ich weiß wirklich nicht, was schlimmer ist.
Für Dich sehe ich kaum Chancen, in die gem. Sorge einrücken zu können,
weil vermutlich nach Auffassung der Entscheider
- das elterliche Streitpotenzial eine gem. Sorge nicht zuläßt und
- die Kindsgefährdung durch die Mutter nicht die erforderliche Eingriffschwelle erreicht.
Aber selbst wenn Gefährdung seitens der Mutter erkannt wird, dann greift erst einmal das Hilfesystem, um Mutter und Kind zu stabilisieren. Selbst wenn das nicht gelingt, dann bist Du noch lange nicht dran. ONS, kein Sorgerecht, 'Querulant'... Du stehst - wenn überhaupt - ganz hinten in der Schlange.
Darüber kannst Du Dich aufregen oder es lassen, interessiert die Entscheider nicht.
Soweit zur Elterlichen Sorge.
-
Bezüglich des Umgangsrechts sieht es dagegen etwas besser aus.
Die Familie des Vaters, sein Familienleben mit dem Kind haben hohen Stellenwert (siehe GG und EMRK usw.)
Da sind Gerichte deutlich vorsichtiger.
Mir ist nicht verständlich, warum Du Dich in diese Kleinkriege mit der Mutter verwickeln und geradezu verückt machen läßt.
Hier fehlt es Dir mE
-an gesunder Abgrenzung und
-an einer robusten gerichtl. Umgangsregelung,
um mal Ruhe ins System und vor allem zum Kind zu bringen.
Du wirst vermutlich mehr für das Kind erreichen, wenn Du MIT der Mutter arbeitest, nicht gegen sie.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.