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Strafanzeige gegen KM gestellt, Kindesentzug
#2
Jetzt wird die Mutter vorgeladen. Dann wird sie einen Schmarrn von sich geben. "Ich will ja, aber kann nicht", "Was will denn der?" und "Ich hab' ja so eine Angst vor ihm....."

Die Anzeige erscheint mir etwas dünn. Worum geht es? § 235 StGB? Der Tatbestand setzt "List" voraus. Die traut man den meisten Müttern nicht zu. Man bescheinigt ihnen einfach nur Blödheit und schon ist es nicht mehr relevant im Sinne des § 235 StGB.

Um also darauf zu reiten, müsste man schon richtig begründen.

Meinst Du, das ist der Sache dienlich? Du schreibst selbst, das Du Dir den Umgang nicht leisten kannst. Das stimmt bestimmt und ist schlimm. Aber genau darauf wird sie - wenn sie noch zusätzlich zum Anwalt geht - herum reiten: Das sieht dann so aus: "Ich habe hier gewartet. Aber er kam nicht.....Deswegen bin ich doch keine böse Mama".

Niemand wird sagen: Hey Mama. Dann komm ihm halt auf der Strecke entgegen! Das mutet man den Müttern nicht zu......

Einen Umgangsbeschluss hast Du vorliegen. Man wird dem neuen Antrag wahrscheinlich nicht stattgeben. Denn man wird nicht verlangen, das die Mutter in Deine Nähe zieht. Es fehlen schlicht die aufzählenden Fakten, das Umgang tatsächlich boykottiert wird.
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RE: Strafanzeige gegen KM gestellt, Kindesentzug - von Nappo - 13-04-2015, 12:07

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